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allgemeine geschäftsbedingungen für netarchitect - stand 01/2008

 

1. geltungsbereich

1.1. die firma netarchitect erbringt ihre dienste ausschließlich auf der grundlage dieser geschäftsbedingungen. sie gelten auch für alle künftigen geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. abweichungen von diesen geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von beiden seiten schriftlich vereinbart werden. nebenabreden oder zusicherungen durch netarchitect oder deren beauftragte, die über den inhalt des jeweiligen vertrages einschließlich dieser geschäftsbedingungen hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

2. vertragsschluss

2.1. der vertrag über die nutzung von diensten von netarchitect kommt nur mit der gegenzeichnung eines gienstleistungsvertrages durch netarchitect zustande. netarchitect kann den abschluss des vertrags abhängig machen von der vorlage geeigneter nachweise über die rechtliche stellung des unterzeichners zum kunden bzw. einer vorauszahlung oder einer bürgschaftserklärung einer in deutschland ansässigen bank.

2.2. netarchitect kann die dienstleistungen im gesamten oder in teilen durch dritte erbringen, diese werden nicht vertragspartner des kunden.

3. leistungsumfang

3.1. netarchitect ermöglicht dem kunden die nutzung von internetdiensten. der umfang der leistungen von netarchitect ergibt sich aus dem dienstleistungsvertrag.

3.2. die erbringung von entgeltfreien leistungen und diensten durch netarchitect erfolgt freiwillig und kann jederzeit ganz oder teilweise eingestellt werden. ein diesbezüglicher anspruch auf minderung, erstattung und / oder schadenersatz ist ausgeschlossen.

4. pflichten des kunden

4.1. der kunde ist verpflichtet, die dienstleistungen von netarchitect sachgerecht zu nutzen. besonders ist er verpflichtet,

4.1.1. netarchitect innerhalb eines monats über änderungen der vertraglichen grundlagen zu informieren.

4.1.2. die zugriffsmöglichkeiten auf die dienste von netarchitect nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige handlungen zu unterlassen.

4.1.3. die erfüllung gesetzlicher vorschriften und behördlicher auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die nutzung der dienste von netarchitect und die teilnahme am netz erforderlich sein sollten.

4.1.4. anerkannten grundsätzen der datensicherheit rechnung zu tragen und zu befolgen.

4.1.5. netarchitect erkennbare mängel oder schäden unverzüglich anzuzeigen (störungsmeldungen) und alle maßnahmen zu treffen, die eine feststellung der mängel oder schäden und ihrer ursachen ermöglichen oder die beseitigung der störung erleichtern und beschleunigen.

4.1.6. nach abgabe einer störungsmeldung, die netarchitect durch die überprüfung der einrichtungen entstandenen aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der prüfung herausstellt, dass eine störung im verantwortlichkeitsbereich des kunden vorlag.

4.1.7. die vereinbarten entgelte entsprechend der jeweils gültigen tarife, inklusive der gesetzlich gültigen mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen.

4.1.8. netarchitect entstandenen sachlichen und personellen aufwand und entstandene auslagen bei vertraglicher zuwiderhandlung zu erstatten.

4.2. verstößt der kunde gegen die in absatz 4.1.3. genannten pflichten, ist netarchitect sofort und in den übrigen fällen mit ausnahme von absatz 4.1.7. nach erfolgloser abmahnung berechtigt, das vertragsverhältnis ohne einhaltung einer frist zu kündigen.

4.3. einzelheiten des zusammenwirkens der anwender untereinander können im wege einer benutzungsordnung vereinbart werden. verstöße gegen essentielle bestimmungen dieser benutzungsordnung berechtigen nach erfolgloser abmahnung dazu, das vertragsverhältnis ohne einhaltung einer frist zu kündigen.

5. nutzung durch dritte

5.1. eine direkte oder mittelbare nutzung der dienste von netarchitect durch dritte ist nicht gestattet, soweit sich nicht aus dem dienstleistungsvertrag etwas anderes ergibt.

5.2. wird eine nutzung durch dritte gestattet, hat der kunde für eine ordnungsgemäße einweisung in die nutzung der dienste zu sorgen.

5.3. wird eine nutzung durch dritte nicht gestattet, so ergibt sich daraus kein anspruch auf minderung, erstattung oder schadenersatz.

5.4. der kunde hat auch die entgelte zu entrichten, die im rahmen der ihm zur verfügung gestellten nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte nutzung der dienste von netarchitect durch dritte entstanden sind. ein schadenersatz- oder erstattungsanspruch des kunden gegenüber diesen dritten bleibt dadurch unberührt.

6. zahlungsbedingungen

6.1. netarchitect stellt dem kunden die im dienstleistungsvertrag vereinbarten leistungen zu den dort genannten tarifen bzw. gebühren und konditionen inklusive der gesetzlichen mehrwertsteuer in rechnung. die rechnungsstellung erfolgt je nach vertrag monatlich oder jährlich, jeweils im voraus für den abrechnungszeitraum. in ausnahmefällen, insbesondere bei vertragsbeginn, kann die rechnungsstellung nach beginn des abrechnungszeitraums für die zeit seit beginn dieses bis maximal zum ende des folgenden abrechnungszeitraums erfolgen.

6.2. die vereinbarten entgelte sind für den abrechnungszeitraum im voraus zu zahlen und werden mit zugang der Rechnung fällig. ist das entgelt für teile eines kalendermonats zu entrichten, so wird dieses für jeden tag mit 1/30 des entsprechenden monatsentgeltes berechnet.

6.3. sonstige entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable entgelte (wie verkehrsgebühren), sind nach erbringung der leistung zu zahlen und werden nach zugang der rechnung fällig.

6.4. leitungs- und kommunikationskosten (telekomgebühren) zwischen kunden und dem anschlusspunkt von netarchitect sind vom kunden zu tragen. sofern bei einem anschluss auf netarchitect seite gesonderte kosten (z. b. terminaladapter, exklusive modembereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem kunden gesondert in rechnung gestellt.

6.5. netarchitect wird dem kunden die entsprechenden nutzungsnachweise in geeigneter form zukommen lassen.

6.6. sofern der kunde nicht am lastschriftverfahren teilnimmt, muss der rechnungsbetrag spätestens am zehnten tag nach zugang der rechnung auf dem in der rechnung angegebenem konto gutgeschrieben sein. bei verzögerung ist netarchitect berechtigt, eine bearbeitungsgebühr von 15,- euro zu erheben.

7. aufrechung, zurückbehaltung, leistungsverzug und rückvergütung

7.1. gegen ansprüche von netarchitect kann der kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten ansprüchen aufrechnen. dem kunden steht die geltendmachung eines zurückbehaltungsrechts nur wegen gegenansprüchen aus dem jeweils abgeschlossenen vertrag zu.

7.2. liefer- und leistungsverzögerungen aufgrund höherer gewalt und aufgrund von ereignissen, die netarchitect die leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere krieg, streik, aussperrung, behördliche anordnungen, der ausfall von kommunikationsnetzen und gateways anderer betreiber, störungen im bereich der dienste der deutschen telekom ag oder anderer netzbetreiber usw., auch wenn sie bei lieferanten oder unterauftragnehmern von netarchitect oder deren unterlieferanten, unterauftragnehmern bzw. bei den von netarchitect autorisierten betreibern von subknotenrechnern eintreten, hat netarchitect auch bei verbindlich vereinbarten fristen und terminen nicht zu vertreten.Sie berechtigen netarchitect, die lieferung bzw. leistung um die dauer der behinderung, zuzüglich einer angemessenen anlaufzeit, hinauszuschieben.

7.3. dauert eine erhebliche behinderung länger als eine woche, ist der kunde berechtigt, die monatlichen entgelte und gebühren, die auf eine vorbestellung verkehrsabhängiger leistungen (kontingente) zurückgehen, ab dem zeitpunkt des eintritts der behinderung bis zum nächsten kündigungstermin entsprechend zu mindern. eine erhebliche behinderung liegt vor, wenn

7.3.1. der Kunde aus gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die infrastruktur von netarchitect zugreifen und dadurch die in dem vertrag bezeichneten dienste nicht mehr nutzen kann,

7.3.2. die nutzung dieser dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die nutzung einzelner der in dem vertrag bezeichneten dienste unmöglich wird, oder vergleichbare beschränkungen vorliegen.

7.4. bei ausfällen von diensten wegen einer außerhalb des verantwortungsbereiches von netarchitect liegende störung erfolgt keine rückvergütung von entgelten. im übrigen werden ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn netarchitect oder einer seiner erfüllungs- oder verrichtungsgehilfen den fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der ausfallzeitraum über mehr als einen werktag (montag mit freitag) erstreckt. gesetzliche feiertage am sitz von netarchitect gelten auch dann nicht als werktag, wenn sie am sitz des kunden kein feiertag sind.

8. zahlungsverzug

8.1. bei zahlungsverzug des kunden ist netarchitect berechtigt, von dem betreffenden zeitpunkt an zinsen von 3 % über dem diskontsatz der deutschen bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass netarchitect eine höhere zinsenlast nachweist.

8.2. netarchitect kann das vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den anschluss und die nutzung der dienste und leistungen zu sperren, falls sich der zahlungsverzug über mehr als zwei monate erstreckt und netarchitect gemahnt und auf die rechtsfolgen hingewiesen hat. der kunde bleibt in diesem fall verpflichtet, die monatlichen entgelte bis zum kündigungstermin zu zahlen.

8.3. die geltendmachung weiterer ansprüche wegen zahlungsverzuges und der dadurch unmittelbar entstehenden kosten ( rücklastschriften und scheckrückbuchungsgebühren) bleibt netarchitect vorbehalten.

9. verfügbarkeit der dienste

9.1. die von netarchitect erbrachten leistungen und dienste berühren das internet. eine verfügbarkeit kann daher nur insoweit sichergestellt werden, als störungen nicht durch den ausfall von, nicht im verantwortungsbereich von netarchitect liegenden, komponenten, wie nameserver, internet exchanges oder provider - router hervorgerufen wird.

9.2. netarchitect bietet seine dienste 24 stunden an sieben tagen in der woche an. notwendige unterbrechungen von mehr als 10 minuten für wartungsarbeiten durch netarchitect oder zwischengeschaltete internetanbieter werden, soweit sie im einflussbereich von netarchitect liegen, soweit möglich angekündigt.

9.3. netarchitect ist bestrebt, störungen seiner technischen einrichtungen für den internetbetrieb im rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen möglichkeiten schnellstmöglich zu beseitigen.

10. geheimhaltung und datenschutz

10.1. falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten die im rahmen der dienstleistung netarchitect in kenntnis gebrachten informationen nicht als vertraulich.

10.2. soweit die internetstandards dies vorsehen, und der kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht, werden informationen über ihn dritten im rahmen von beispielsweise directory-diensten oder suchmaschinen zugänglich gemacht.

10.3. der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass netarchitect seine anschrift in maschinenlesbarer form für die sich aus dem vertrag ergebenden aufgaben speichert und verarbeitet.

10.4. soweit sich netarchitect dritter zur erbringung der vereinbarten dienste bedient, ist netarchitect berechtigt, die teilnehmerdaten dem dritten gegenüber offen zu legen, wenn dies für die sicherstellung des betriebes erforderlich ist.

10.5. soweit gesetzliche regelungen die offenlegung der teilnehmerdaten vorschreiben, wird netarchitect dies, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich den dafür vorgesehenen stellen gegenüber tun. der kunde hat in diesem fall keinen anspruch auf minderung, erstattung oder schadenersatz gegenüber netarchitect, soweit gesetzliche regelungen diesen ausschluss zulassen und keine abweichenden regelungen vorsehen.

10.6. bei missbräuchlicher nutzung der dienste durch den kunden ist netarchitect berechtigt, die teilnehmerdaten entsprechenden öffentlichen stellen, wie strafverfolgungsbehörden, gerichte oder schiedsgerichte, offen zu legen.

11. haftung und haftungsbeschränkung

11.1. schadensersatzansprüche aus unmöglichkeit der leistung, positiver forderungsverletzung, verschulden bei vertragsabschluß und unerlaubter handlung sind sowohl gegenüber netarchitect wie auch im verhältnis zu deren erfüllungs- und verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fährlässiges handeln vorliegt. die haftung für zugesicherte eigenschaften bleibt unberührt.

11.2. netarchitect haftet nicht für schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer gewalt, behördlicher anweisung oder infolge von arbeitskämpfen leistungen von netarchitect unterbleiben. netarchitect haftet nicht für entgangenen gewinn, nicht für indirekte schäden, sei es, dass diese bei dem kunden oder dritten entstehen.

11.3. netarchitect haftet nicht für die über dienste von netarchitect übermittelten informationen und zwar weder für deren vollständigkeit, richtigkeit oder aktualität, noch dafür, dass sie frei von rechten dritter sind oder der sender rechtswidrig handelt, indem er die informationen übermittelt.

11.4. sofern nicht andere bestimmungen dieser geschäftsbedingungen eine haftung ausschließen, ist sie bei schäden, die

11.4.1. durch die inanspruchnahme von diensten von netarchitect,

11.4.2. durch die übermittlung und speicherung von daten durch netarchitect,

11.4.3. durch die verwendung übermittelter programme und daten durch netarchitect,

11.4.4. durch das unterlassen von prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter daten seitens netarchitect,

11.4.5. oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene speicherung oder übermittlung von daten durch netarchitect nicht erfolgt ist, der höhe nach auf den nachgewiesenen schaden, maximal in höhe der dem schaden zugrunde liegenden vergleichbaren dienstgebühren der deutschen telekom ag, beschränkt soweit nicht vorsatz oder grobe fahrlässigkeit seitens netarchitect vorliegt. im übrigen beschränkt sich die haftung von netarchitect für dem kunden nachweislich entstandene schäden auf den einfachen betrag des vereinbarten monatlichen entgelts.

11.5. der kunde haftet für alle folgen und nachteile, die netarchitect oder dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige verwendung der dienste von netarchitect oder dadurch entstehen, dass der kunde seine sonstigen obliegenheiten, insbesondere die nach punkt 4. dieser geschäftsbedingungen, nicht nachkommt.

12. preisänderungen

12.1. preisänderungen durch netarchitect treten drei monate nach ablauf des monats in kraft, in welchem sie dem kunden mitgeteilt wurden.

12.2. im falle der preiserhöhung hat der kunde das recht den vertrag zu kündigen. in diesem falle werden preisminderungen gegen gegebenenfalls gewährte nachlasskonditionen aufgerechnet.

13. schlussbestimmungen

13.1. erfüllungsort ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, berlin. ausschließlicher gerichtsstand für alle ansprüche aus und aufgrund von verträgen, die auf der grundlage dieser allgemeinen geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich scheck und wechselklage sowie sämtliche zwischen den parteien sich ergebende streitigkeiten über das zustandekommen des vertrages ist der sitz von netarchitect.

13.2. auf verträge, die auf der grundlage dieser geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das recht der bundesrepublik deutschland anwendung.

13.3. der kunde ist verpflichtet, sich im geschäftsverkehr an nachstehend genannte kontaktadresse zu wenden, sofern nicht für fachliche fragen im dienstleistungsvertrag eine andere bzw. zusätzliche ansprechstelle benannt wurde.

netarchitect, kanzowstraße 16 , 10439 berlin, tel.: +49.3068054004, fax: +49.3068054005, e-mail: email@netarchitect.de

13.4. an die verpflichtungen aus verträgen, die auf der grundlage dieser geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch etwaige rechtsnachfolger der kunden von netarchitect gebunden.

13.5. sollte eine der vorstehenden bestimmungen dieser vereinbarung unwirksam sein oder wird, so berührt dies die wirksamkeit der restlichen bestimmungen nicht. vielmehr gilt an stelle der unwirksamen bestimmung eine dem zweck der vereinbarung möglichst nahe kommende ersatzbestimmung, welche die parteien zur erreichung des gleichen wirtschaftlichen ergebnisses vereinbart hätte, wenn sie die unwirksamkeit der betroffenen bestimmungen gekannt.

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